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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2006 - L 1 RA 254/03   

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https://dejure.org/2006,108584
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2006 - L 1 RA 254/03 (https://dejure.org/2006,108584)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.10.2006 - L 1 RA 254/03 (https://dejure.org/2006,108584)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - L 1 RA 254/03 (https://dejure.org/2006,108584)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 29/04 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2006 - L 1 RA 254/03
    Da über die Höhe der Anrechnung zwischen den Beteiligten kein Streit besteht und sich angesichts der Höhe der vom Kläger erzielten Bruttoverdienste ohne weiteres ergibt, dass selbst die höchste Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-BU-Rente überschritten ist, §§ 96 a, 313 Abs. 3 Nr. 2. c) SGB VI, ist an dieser Stelle lediglich darauf hinzuweisen, dass die Neuregelung verfassungskonform ausgestaltet ist und insbesondere weder Art. 14 Abs. 1 noch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt (BSG-Urteile vom 06. März 2003, SozR 4-2600 § 313 Nrn. 1 und 2, Urteil vom 23. August 2005, Az.: B 4 RA 29/04 R).
  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 9/95

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeld nach § 48 SGB X wegen Überschreitens der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2006 - L 1 RA 254/03
    Die Rückforderung nach der Nr. 3 des § 48 Abs. 2 Satz 1 SGB X unterscheidet sich von den Nrn. 2 und 4 gerade dadurch, dass es auf Bösgläubigkeit oder Verschulden nicht ankommt (Steinwedel a.a.O. Rdnr. 51), eine finanzielle Absicherung durch das erzielte Einkommen oder Vermögen verbleibt und die Grenze der Anrechnung erst erreicht sein soll, wenn - worauf das SG bereits zutreffend hingewiesen hat - im nachhinein Sozialhilfebedürftigkeit eintritt (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 42).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2006 - L 1 RA 254/03
    Denn die Entscheidung der Beklagten betraf nicht das Stammrecht auf Rente wegen BU, vielmehr lediglich das Ruhen bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen (so genannter "Übersicherungseinwand", vgl. BSG-Urteil vom 06. März 2003, Az.: B 4 RA 35/02 R).
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